KfW-Energiesparhaus 40
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergie-
bedarf nicht mehr als 40 kWh/m² Gebäudenutzfläche beträgt.
Gleichzeitig muss der nach EnEV zulässige Höchstwert für den spezifischen
Transmissionswärmeverlust um mindestens 45% unterschritten werden.
KfW-Energiesparhaus 60
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass der Jahres-Primärenergie-
bedarf nicht mehr als 60 kWh/m² Gebäudenutzfläche beträgt.
Gleichzeitig muss der nach EnEV zulässige Höchstwert für den spezifischen
Transmissionswärmeverlust um mindestens 30% unterschritten werden.
EnEV Neubau
Durch die Einführung der EnEV wurde das ehemalige Niedrigenergiehaus
zum Standard. In der EnEV sind die maximalen Werte für einen Neubau festgelegt.
Die eingesetzte Haustechnik wird bei der energetischen Bewertung berücksichtigt.
Zinsgünstige Förderdarlehen
Energiespar-Häuser, die den KfW-60/40 Standard erfüllen, werden von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) mit zinsgünstigen Darlehen bis zu 50.000 EUR pro WE gefördert.